Einige Anfragen erreichten uns in den vergangenen Wochen aus Deutschland und Österreich wegen des von uns im Jahr 2011 erstrittenen Urteils des Amtsgerichts Günzburg gegen die 3 Pagen Versand und Handelsgesellschaft mbH. Aufgrund eines unserer Mandantin zugesandten Gewinnversprechens war darin der Versandhändler zur Auszahlung des versprochenen Gewinns in Höhe von 1.000,– € verurteilt worden.
Aufgrund der aktuellen Anfragen haben wir das betreffende Urteil hier zum Download zur Verfügung gestellt: